Versicherungsschutz

Reicht mein Versicherungsschutz für die Gartenlaube und den Inhalt?

Die Preise steigen. Neue Gartenlauben können mittlerweile 13000 € kosten. Auch das professionelle Abräumen der Laube nach einem Totalschaden kann diese Größenordnung erreichen. Die meisten Lauben in unserer Anlage sind in der Gebäude-Feuer-/Sturm- und Hagelversicherung (GBV) mit 8000 € versichert. Diese Versicherungssumme gilt sowohl für die Entsorgung der Laube wie auch für den Neubau. Im Schadenfall bleibt dann aber wegen der Unterversicherung eine erhebliche Deckungslücke.

 

Wie hoch ist meine Gartenlaube versichert?

In der Jahresrechnung ist die aktuelle Höhe der Gebäudeversicherung aufgeführt. Eine Erhöhung um jeweils 500€ kostet 1€ im Jahr.

 

Wie hoch ist das Inventar der Gartenlaube versichert?

Das Inventar der Lauben ist gegen Feuer, Einbruchdiebstahl-/Vandalismus… (FED) meistens mit 2000 bis 3000 € versichert. Die aktuelle Höhe der Inhaltsversicherung ist ebenfalls in der Jahresrechnung aufgeführt. Ist der Inhalt teurer als die abgeschlossene Deckungssumme, bleibt im Schadenfall wegen der Unterversicherung ebenfalls eine Deckungslücke. Wem also die Summe nicht ausreichend erscheint, kann ebenfalls erhöhen; 500€ Versicherungssumme (für Feuer, Einbruchdiebstahl / Vandalismus) kosten
hier 2€ jährlich.

 

Was ist noch zu beachten?

Bodensanierung
Die Versicherungen GBV und FED beziehen sich nur auf die Laube und deren Inhalt. Nicht versichert ist der Gartengrund. Muss z.B. nach einem Brandschaden der Boden saniert und ggf. entsorgt werden, können hier ebenfalls Kosten von mehreren
Tausend Euro anfallen. Es empfiehlt sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Schadenfall
Ohne Erlaubnis des Versicherers darf nichts verändert werden. Schäden sind dem Vorstand umgehend zu melden. Formulare für Schadenmeldungen gibt es im Vereinsbüro. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruchdiebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten!

 

Ich möchte meinen Versicherungsschutz erhöhen – was muss ich tun?
Schreiben Sie eine Notiz an den Kleingartenverein SW 58 und werfen Sie diese in den Vereinsbriefkasten; das weitere klärt dann der Verein.

 

Erforderliche Vorgehensweise im Schadenfall:

  • Meldung an die Polizei; dort Aktenzeichen geben lassen.
  • Meldung an den Verband als Grundstückseigentümer über den Vorstand.
  • Meldung an die Versicherung über Vordruck (Büro) veranlassen. Der Versicherungsbeauftragte muss diese Meldung unterschreiben. Der Versicherungvertreter (Frau Gotsell) zeigt die weitere Vorgehensweise und notwendigen Veranlassungen auf.
  • Eventuelle Asbestverschmutzungen aufsammeln und mit speziellem Sauger absaugen (kann oft bei der Entsorgungsfirma geliehen werden)
  • 3 Kostenangebote zur Entsorgung der Brandschäden einholen und an die Versicherung weiterleiten.
  • Nach dem o.k. der Versicherung ist die Entsorgung der Brandschäden zu veranlassen.
  • Die Entsorgungsfirma muss u.a. den Nachweis erbringen, dass der Boden nicht kontaminiert ist.
  • Der Verband als Grundstückseigentümer ist zuständig für Maßnahmen zur Bereinigung der Bodenschäden.

Kontakt:
Peter Dicht, Versicherungsbeauftragter
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